Im Detail
Das Wort stammt vom französischen confiserie, zu confire „zubereiten“. Der Duden verzeichnet zwei Bedeutungen – das Geschäft für Pralinen und Teegebäck aus eigener Herstellung sowie die Pralinen und das feine Backwerk selbst – und kennzeichnet den Gebrauch als besonders schweizerisch.
In der Schweiz führt die dreijährige berufliche Grundbildung Bäcker/in-Konditor/in-Confiseur/in EFZ zum Eidgenössischen Fähigkeitszeugnis; sie hat die Fachrichtungen Bäckerei-Konditorei und Konditorei-Confiserie. Zum Beruf gehört es, Pralinés und Schokoladenspezialitäten herzustellen, Grundmassen wie Ganache, Gianduja oder Marzipan und Zuckerwaren wie Fruchtgelee, Nougat oder Caramel.
In Deutschland ist das Herstellen von Pralinen Teil des dreijährigen Ausbildungsberufs Konditor/Konditorin; zum Berufsbild gehören auch Marzipan-, Schokoladen- und Nougaterzeugnisse, Zuckererzeugnisse und Speiseeis (§ 2 und § 4 Nr. 19 bis 22 KondAusbV 2003). Die Grenze zur Konditorei ist damit fließend: In beiden Ländern gehören Confiserie- und Konditoreiwaren zum selben Beruf.