Lexikon · Mehrere Bereiche

Tischler

Auch: Schreiner

Kurz erklärt

Tischler und Schreiner sind zwei Namen für dasselbe Handwerk: Es verarbeitet Holz und auch Kunststoff, stellt vor allem Möbel her und baut sie ein. „Schreiner“ ist besonders im westlichen Mitteldeutschland, in Süddeutschland und in der Schweiz gebräuchlich.

Im Detail

Das Wort Tischler ist seit dem Spätmittelhochdeutschen belegt (tischler, tischer) und bedeutet eigentlich „Tischmacher“. Der Duden führt beide Wörter als Berufsbezeichnung; „Schreiner“ ist dort als besonders westmitteldeutsch, süddeutsch und schweizerisch markiert.

In Deutschland heißt das Handwerk in der Handwerksordnung „Tischler“ und gehört zu den zulassungspflichtigen Handwerken der Anlage A (Nr. 27). Einen Betrieb selbständig führen dürfen nur in der Handwerksrolle Eingetragene; eingetragen wird, wer die Meisterprüfung in diesem oder einem verwandten Handwerk bestanden hat (§ 1 Abs. 1, § 7 Abs. 1a HwO), daneben nennt § 7 weitere Wege, etwa für Ingenieure.

In Österreich ist „Tischler“ auch die gesetzliche Bezeichnung: § 94 Z 71 der Gewerbeordnung 1994 führt Tischler als reglementiertes Gewerbe, als verbundenes Handwerk mit Modellbauer, Bootsbauer, Binder, Drechsler und Bildhauer.

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