Lexikon · Bauen & Wohnen, Wohnen & Interieur

Innenarchitektur

Auch: Innenarchitekt, Innenarchitektin

Kurz erklärt

Innenarchitektur ist die gestaltende, technische, wirtschaftliche, umweltgerechte und soziale Planung von Innenräumen einschließlich der damit verbundenen baulichen Änderungen von Gebäuden. In Deutschland ist „Innenarchitekt/in“ eine gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung.

Im Detail

Innenarchitektur umfasst den Innenausbau, die Einrichtung und die Ausstattung von Gebäuden. Innenarchitektinnen und Innenarchitekten planen darüber hinaus die baulichen Änderungen, die mit der Gestaltung von Innenräumen zusammenhängen, und erstellen Bauvorlagen; die Bauvorlageberechtigung ist in den Landesbaugesetzen geregelt. In Bayern etwa beschreibt das Baukammerngesetz (Art. 3 Abs. 2) die Berufsaufgaben in diesem Sinn.

In Deutschland sind die Berufsbezeichnungen Architekt/-in, Innenarchitekt/-in, Garten- und Landschaftsarchitekt/-in und Stadtplaner/-in geschützt; geregelt ist das in den Architektengesetzen der einzelnen Länder. Den Titel darf nur führen, wer Mitglied einer Architektenkammer und in die entsprechende Liste eingetragen ist. Voraussetzung sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium, mindestens zwei Jahre Berufspraxis und die von den Länderkammern vorgeschriebenen Fortbildungen.

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