Im Detail
In der österreichisch-ungarischen Monarchie verlieh der Kaiser das Privileg auf Vorschlag des Hofamtes beziehungsweise des Obersthofmeisters. Es war nicht erblich, konnte jederzeit widerrufen werden und war keine staatliche Auszeichnung, sondern ein persönlicher Akt des Kaisers. Vor dem Ausgleich von 1867 hieß der Titel k.k. Hoflieferant; Unternehmen als juristische Personen konnten ihn erst ab 1911 erhalten.
In den deutschen Staaten regelten die einzelnen Königreiche, Großherzogtümer, Herzogtümer und Fürstentümer die Voraussetzungen jeweils selbst. Verliehen wurde der Titel meist an eine Person, nicht an eine Firma; führte ein Nachfolger das Geschäft weiter, ging er nicht automatisch über, sondern es musste neu entschieden werden.
Ab dem Ende der Monarchie 1918 gab es in Österreich keinen Hof und damit keine Hoflieferanten mehr. Manche Firmen führen den Titel bis heute als Hinweis auf ihre Geschichte, er hat aber jede offizielle Bedeutung verloren. In Monarchien wie Großbritannien, Belgien, Schweden und Dänemark besteht das System dagegen weiter.