Im Detail
Die Verordnung über die Berufsausbildung zum Sattler/zur Sattlerin vom 23. März 2005 sieht eine dreijährige Ausbildung vor, in der zwischen drei Fachrichtungen gewählt wird. Gemeinsame Inhalte sind unter anderem das Zuschneiden von Werk- und Hilfsstoffen, Näharbeiten und das Polstern.
Die Fahrzeugsattlerei umfasst Polster- und Bezugsarbeiten, Verdecke oder Planen und Innenverkleidungen; die Reitsportsattlerei das Herstellen, Anpassen und Reparieren von Sätteln, Reit- und Fahrsportzubehör; die Feintäschnerei das Entwerfen und Herstellen von Lederwaren. Für die früheren Ausbildungsberufe Feinsattler, Feintäschner und Täschner gelten seit 2005 die alten Berufsbilder nicht mehr.
Gewerberechtlich ist „Sattler und Feintäschner“ in Deutschland ein zulassungsfreies Handwerk (Anlage B Abschnitt 1 Nr. 26 der Handwerksordnung); die Betriebsgründung ist der Handwerkskammer anzuzeigen. In Österreich ist der Sattler einschließlich Fahrzeugsattler und Riemer ein reglementiertes Gewerbe, als verbundenes Handwerk mit Ledergalanteriewarenerzeugung und Taschner (§ 94 Z 53 Gewerbeordnung 1994).