Im Detail
Zur Feintäschnerei gehören das Entwerfen von Lederwaren, das Vorrichten von Außen- und Innenmaterialien sowie das Herstellen und Reparieren von Lederwaren. Davon unterscheiden sich die anderen Fachrichtungen des Sattlers: Die Reitsportsattlerei stellt Sättel her, die Fahrzeugsattlerei führt Polster- und Bezugsarbeiten aus und fertigt Verdecke und Innenverkleidungen.
Einen eigenen Ausbildungsberuf Täschner gibt es in Deutschland seit 2005 nicht mehr. Die Verordnung über die Berufsausbildung zum Sattler/zur Sattlerin, in Kraft seit 1. August 2005, sieht die Fachrichtung Feintäschnerei vor; die bisherigen Berufsbilder Feinsattler, Feintäschner und Täschner sind seither nicht mehr anzuwenden. Gewerberechtlich gehört der Beruf zu „Sattler und Feintäschner“, Nr. 26 der Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksordnung.
In Österreich ist der Taschner ein reglementiertes Gewerbe: § 94 Z 53 der Gewerbeordnung 1994 führt ihn als Teil des verbundenen Handwerks „Sattler einschließlich Fahrzeugsattler und Riemer, Ledergalanteriewarenerzeugung und Taschner“.