Lexikon · Finanzen & Recht

Privatbank

Auch: Privatbankier

Kurz erklärt

In Deutschland gilt jedes Kreditinstitut auf handelsrechtlicher Grundlage, etwa als KG, GmbH oder AG, als Privatbank. Im engeren Sinn ist das Bankhaus eines Privatbankiers gemeint, der mit eigenem Kapital und unbeschränkter Haftung Bankgeschäfte betreibt.

Im Detail

Nach dem Gabler Wirtschaftslexikon ist eine Privatbank ein Kreditinstitut, das auf handelsrechtlicher Grundlage errichtet ist, also als Einzelunternehmung, OHG, KG, GmbH, AG oder KGaA. In der Bankenstatistik der Deutschen Bundesbank werden diese Institute als Kreditbanken geführt.

Im engeren, traditionellen Sinn steht der Begriff für den Privatbankier: einen Unternehmer, der unter Einsatz eigenen Kapitals, mit unbeschränkter Haftung seines gesamten Vermögens und ohne übergeordnete Organe Bankgeschäfte betreibt. Die Bedeutung solcher Häuser ist stark zurückgegangen, außer in Sparten mit enger Kundenbeziehung und individueller Beratung wie Anlageberatung und Vermögensverwaltung. Eine Neuzulassung von Privatbankiers in der Rechtsform des Einzelkaufmanns ist in Deutschland seit 1976 nicht mehr zulässig.

In der Schweiz nennt das Bankengesetz die Privatbankiers ausdrücklich: Ihm unterstehen „die Banken, Privatbankiers (Einzelfirmen, Kollektiv- und Kommanditgesellschaften) und Sparkassen“ (Art. 1 Abs. 1 BankG). Die Ausdrücke „Bank“ und „Bankier“ dürfen in der Firma und in der Werbung nur Institute verwenden, die von der FINMA eine Bewilligung als Bank erhalten haben (Art. 1 Abs. 4 BankG).

Häuser im Guide

9 Häuser, in deren Profil „Privatbank“ in der Kurzantwort oder den Fakten vorkommt.

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