Lexikon · Genuss

Lagenwein

Kurz erklärt

Wein aus einer bestimmten, benannten Rebfläche, der Einzellage, deren Namen er auf dem Etikett trägt. In Deutschland bilden Lagenweine seit der Weinrechtsreform von 2021 die Spitze der Herkunftspyramide; in Österreich heißt die Lage „Ried“.

Im Detail

Das deutsche Weingesetz definiert die Lage als eine bestimmte Rebfläche (Einzellage) oder die Zusammenfassung solcher Flächen (Großlage), aus deren Erträgen gleichwertige Weine gleichartiger Geschmacksrichtungen hergestellt zu werden pflegen (§ 2 Nr. 22 WeinG). Lagenweine stammen aus einer Einzellage; noch kleinere Einheiten wie Katasterlagen oder Gewanne dürfen nur angegeben werden, wenn sie im Weinlagenregister eingetragen sind.

Mit dem 2021 geänderten Weinrecht gilt in Deutschland eine Herkunftspyramide nach dem Grundsatz „Je enger die Herkunft, desto höher das Qualitätsversprechen“: Über den Weinen aus abgegrenzten Bereichen oder früheren Großlagen, die zusätzlich mit „Region“ gekennzeichnet werden, stehen Weine aus einer einzigen Gemeinde oder einem Ortsteil, an der Spitze die Lagenweine. Verbindlich gelten die neuen Regeln ab dem Weinjahrgang 2026.

Innerhalb der Lagenweine sind mit der neuen Weinverordnung erstmals die Begriffe „Großes Gewächs“ und „Erstes Gewächs“ bundesweit einheitlich geregelt; ihre Verwendung ist nur unter strengen Kriterien möglich.

In Österreich heißt die Lage „Ried“. Nach § 1 Abs. 6 der Weinbezeichnungsverordnung ist der Riedbezeichnung auf Haupt- und Vorderetikett das Wort „Ried“ voranzustellen – ausdrücklich nicht „Riede“ oder „Lage“ –, die Gemeinde oder der Gemeindeteil steht davor oder danach. Seit der Ernte 2019 dürfen nur Riednamen verwendet werden, die durch Verordnungen der Bezirkshauptmannschaften, Magistrate oder Bundesländer festgelegt wurden.

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4 Häuser, in deren Profil „Lagenwein“ in der Kurzantwort oder den Fakten vorkommt.

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