Lexikon · Bauen & Wohnen

Landschaftsarchitektur

Auch: Landschaftsarchitekt, Landschaftsarchitektin

Kurz erklärt

Landschaftsarchitektur ist die gestaltende, technische, wirtschaftliche, umweltgerechte und soziale Planung von Landschaft, Freianlagen und Gärten. In Deutschland ist „Landschaftsarchitekt/-in“ eine geschützte Berufsbezeichnung.

Im Detail

Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten entwerfen öffentliche und private Freiräume; zu ihren Aufgaben gehört auch die Instandsetzung historischer Parks und Gärten. In Projekten erstellen sie Bepflanzungspläne und Leistungsbeschreibungen, beraten bei Vergabeverfahren und führen sie durch und kontrollieren die Qualität der Ausführung.

In Deutschland ist die Bezeichnung „Landschaftsarchitekt/-in“ geschützt. Führen darf sie nur, wer in die Architektenliste der Architektenkammer eines Bundeslandes eingetragen ist; Voraussetzung sind ein abgeschlossenes, kammereintragungsfähiges Studium und eine praktische Tätigkeit nach dem Studienabschluss.

Vom Planungsberuf zu unterscheiden ist der Garten- und Landschaftsbau, der Außenanlagen baut und pflegt. In Deutschland ist er eine Fachrichtung des dreijährigen Ausbildungsberufs Gärtner/Gärtnerin; zur Ausbildung gehören etwa das Herstellen befestigter Flächen und von Bauwerken in Außenanlagen, Erdarbeiten, Pflanzungen und Pflegemaßnahmen.

Häuser im Guide

3 Häuser, in deren Profil „Landschaftsarchitektur“ in der Kurzantwort oder den Fakten vorkommt.

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