Im Detail
Das Wort ist von „intern“ abgeleitet. Der Duden führt zwei Bedeutungen: das an eine [höhere] Schule angeschlossene Heim, in dem die Schülerinnen und Schüler wohnen und verpflegt werden, und die Internatsschule.
Für Internatsschulen in privater Trägerschaft gelten in Deutschland die Regeln für Privatschulen: Das Recht zur Errichtung privater Schulen ist gewährleistet, private Schulen als Ersatz für öffentliche Schulen bedürfen der Genehmigung des Staates und unterstehen den Landesgesetzen (Art. 7 Abs. 4 GG). Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn sie in Lehrzielen, Einrichtungen und Ausbildung der Lehrkräfte nicht hinter öffentlichen Schulen zurückstehen und keine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern fördern.
In der Schweiz liegt die Kompetenz, den Unterricht durch Private zu regeln, bei den Kantonen. In allen Kantonen sind Privatschulen bewilligungspflichtig und stehen unter staatlicher Aufsicht; die Bewilligung wird erteilt, wenn die angebotene Bildung der an öffentlichen Schulen gleichwertig ist.