Im Detail
In Deutschland haben gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren Anspruch auf ärztliche Gesundheitsuntersuchungen zur Erfassung gesundheitlicher Risiken und zur Früherkennung bevölkerungsmedizinisch bedeutsamer Krankheiten (§ 25 Abs. 1 SGB V). Den Umfang legt die Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses fest: 18- bis 34-Jährige haben einmalig Anspruch, ab 35 Jahren alle drei Jahre.
Der „Check-up“ der gesetzlichen Krankenversicherung umfasst unter anderem Anamnese, körperliche Untersuchung, Blutdruckmessung, Erfassung des Impfstatus und eine Beratung zu individuellen Risikofaktoren. Ab 35 Jahren kommen Untersuchungen von Urin, Blutzucker und Cholesterin hinzu sowie einmalig ein Test auf Hepatitis B und C.
In Österreich heißt das Angebot der Sozialversicherung Vorsorgeuntersuchung oder Gesundheits-Check. Alle Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Österreich können den Gesundheits-Check einmal im Jahr kostenlos machen lassen, auch ohne Versicherung; ab 45 Jahren gehört die Darmkrebs-Vorsorge dazu, ab 65 die Früherkennung von Hör- und Sehschäden.