Im Detail
Büchsenmacher fertigen Waffenteile wie Lauf, Verschluss und Schaft, bauen sie zusammen, montieren mechanische oder optische Zielvorrichtungen und schießen die Waffen am Schießstand ein. Zum Beruf gehören auch Wartung und Reparatur, die Anfertigung nicht mehr erhältlicher Ersatzteile und auf Wunsch Gravuren an Metall- und Holzteilen; die deutsche Ausbildung umfasst zudem Ballistik, Munition und waffenrechtliche Bestimmungen.
In Deutschland steht der Büchsenmacher unter Nr. 22 in Anlage A der Handwerksordnung, dem Verzeichnis der zulassungspflichtigen Handwerke. Einen solchen Betrieb selbständig führen darf nur, wer in der Handwerksrolle eingetragen ist; eingetragen wird insbesondere, wer die Meisterprüfung bestanden hat (§ 1 Abs. 1, § 7 Abs. 1a HwO). Der Ausbildungsberuf ist staatlich anerkannt, die Ausbildung dauert drei Jahre (§§ 1, 2 Büchsenmacher-Ausbildungsverordnung vom 26. Mai 2010).
In Österreich ist Büchsenmacher ein Lehrberuf mit drei Jahren Lehrzeit; als Ausbildungsstätte nennt das Arbeitsmarktservice (AMS) die Fachberufsschule Ferlach in Kärnten. Vergleichbare schulische Wege sind eine Fachschule für Büchsenmacher und eine höhere Lehranstalt für Maschineningenieurwesen mit Schwerpunkt Waffentechnik. Selbständig arbeiten Büchsenmacher im reglementierten Gewerbe „Waffengewerbe (Büchsenmacher) einschließlich des Waffenhandels“, für das ein Befähigungsnachweis nötig ist. Industriebetriebe, die Büchsenmacher beschäftigen, gibt es laut AMS nur in Ferlach und Steyr.