Im Detail
In der bildenden Kunst werden Werkverzeichnis, Catalogue raisonné, Œuvre-Katalog und Œuvreverzeichnis gleichbedeutend gebraucht; Werkverzeichnisse gibt es ebenso für Komponisten, Schriftsteller und Architekten. Aufgenommen werden üblicherweise alle Werke einer Person, auch solche, die nicht erhalten oder nur indirekt, etwa durch Schriftquellen, nachweisbar sind. Die Werke sind meist nummeriert.
Erarbeitet wird ein Werkverzeichnis von der Künstlerin oder dem Künstler selbst oder von einem Gremium aus Familienangehörigen, Fachleuten oder Wissenschaftlern. Manche Verzeichnisse entstehen zu Lebzeiten, andere erst nach dem Tod. Ein Eintrag nennt in der Regel Titel, Entstehungsjahr, Maße und Technik und bildet das Werk ab; manche Verzeichnisse kommentieren die Werke zusätzlich wissenschaftlich.
Für Echtheit und Handel hat das Werkverzeichnis Gewicht: Die Aufnahme eines Werks kann als Zeichen der Echtheit gelten, Aufnahme oder Nichtaufnahme können den Marktpreis erheblich beeinflussen, und Auktionshäuser lehnen nicht verzeichnete Werke mitunter ab. Werkverzeichnisse werden fortgeschrieben, etwa wenn sich aufgenommene Werke nachträglich als Fälschungen erweisen.