Im Detail
Die Provenienzforschung rekonstruiert, wem ein Objekt wann gehörte und wie es den Besitzer wechselte. Besonderes Gewicht hat sie bei NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut aus der Zeit vom 30. Januar 1933 bis zum 8. Mai 1945; als NS-Raubgut gilt auch, was nicht direkt geraubt, sondern unter Zwang abgegeben oder verkauft wurde. Leitfäden zur Provenienzforschung richten sich ausdrücklich auch an den Kunst- und Antiquariatshandel und an private Sammlungen.
Grundlage sind die Washingtoner Prinzipien, die 1998 auf einer internationalen Konferenz verabschiedet wurden. Sie sind rechtlich nicht bindend und zielen darauf, für entzogene Werke eine gerechte und faire Lösung zu finden. In Deutschland verpflichteten sich Bundesregierung, Länder und kommunale Spitzenverbände 1999 in einer Gemeinsamen Erklärung – einer Selbstverpflichtung ohne rechtliche, aber mit hoher moralischer und politischer Verbindlichkeit. Das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste betreibt die Lost Art-Datenbank, in der Erben und Anspruchsteller nach entzogenem Kulturgut suchen und eigene Verluste veröffentlichen können.
In Österreich hat die Republik mit dem Kunstrückgabegesetz von 1998 die Verantwortung übernommen, in der NS-Zeit entzogene Kunst- und Kulturgüter in den bundeseigenen Sammlungen zu erforschen und zurückzugeben; die Kommission für Provenienzforschung untersucht die Bestände, der Kunstrückgabebeirat gibt Empfehlungen. In der Schweiz, wo von den Washingtoner Richtlinien die Rede ist, richtete der Bundesrat am 26. Januar 1999 die Anlaufstelle Raubkunst beim Bundesamt für Kultur ein; seit 2016 unterstützt der Bund Museen mit Finanzhilfen, die sich verpflichten, die Richtlinien umzusetzen.