Lexikon · Persönliche Services

Personenschutz

Kurz erklärt

Personenschutz ist der Schutz der persönlichen Sicherheit einer gefährdeten Person vor Angriffen Dritter, etwa vor Entführung oder Attentat. Ihn leisten staatliche Stellen wie Bundes- und Landeskriminalämter oder private Sicherheitsunternehmen.

Im Detail

Personenschützer werden auch Leibwächter oder, mit dem englischen Lehnwort, Bodyguards genannt. Staatlichen Personenschutz leistet in Deutschland das Bundeskriminalamt für die Mitglieder der Verfassungsorgane und deren ausländische Gäste; Ministerpräsidenten und Landesminister schützt das jeweilige Landeskriminalamt oder die örtliche Polizei. Private Personenschützer haben dagegen keine polizeilichen Befugnisse und hoheitlichen Rechte, sondern handeln auf Grundlage der sogenannten Jedermann-Rechte.

Wer in Deutschland gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will, braucht nach § 34a Abs. 1 der Gewerbeordnung eine Erlaubnis der zuständigen Behörde (Bewachungsgewerbe). Der Unternehmer muss zuverlässig sein und die nötige Sachkunde durch eine Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer nachweisen; eingesetzte Wachpersonen brauchen mindestens eine IHK-Bescheinigung über eine Unterrichtung in den rechtlichen und fachlichen Grundlagen.

In Österreich gehört der Schutz von Personen nach § 129 Abs. 1 Z 7 der Gewerbeordnung 1994 zum Gewerbe der Berufsdetektive, nicht zum Bewachungsgewerbe, das Betriebe, Gebäude, Anlagen und Sachen bewacht. Beide zählen dort zum Sicherheitsgewerbe.

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2 Häuser, in deren Profil „Personenschutz“ in der Kurzantwort oder den Fakten vorkommt.

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