Im Detail
Personenschützer werden auch Leibwächter oder, mit dem englischen Lehnwort, Bodyguards genannt. Staatlichen Personenschutz leistet in Deutschland das Bundeskriminalamt für die Mitglieder der Verfassungsorgane und deren ausländische Gäste; Ministerpräsidenten und Landesminister schützt das jeweilige Landeskriminalamt oder die örtliche Polizei. Private Personenschützer haben dagegen keine polizeilichen Befugnisse und hoheitlichen Rechte, sondern handeln auf Grundlage der sogenannten Jedermann-Rechte.
Wer in Deutschland gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will, braucht nach § 34a Abs. 1 der Gewerbeordnung eine Erlaubnis der zuständigen Behörde (Bewachungsgewerbe). Der Unternehmer muss zuverlässig sein und die nötige Sachkunde durch eine Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer nachweisen; eingesetzte Wachpersonen brauchen mindestens eine IHK-Bescheinigung über eine Unterrichtung in den rechtlichen und fachlichen Grundlagen.
In Österreich gehört der Schutz von Personen nach § 129 Abs. 1 Z 7 der Gewerbeordnung 1994 zum Gewerbe der Berufsdetektive, nicht zum Bewachungsgewerbe, das Betriebe, Gebäude, Anlagen und Sachen bewacht. Beide zählen dort zum Sicherheitsgewerbe.