Im Detail
Grundlage sind die Körpermaße und individuellen Besonderheiten des Kunden, die für Grundschnitt, Passform und Verarbeitung festgehalten werden. Aus dem Grundschnitt entsteht der Modellschnitt; das zugeschnittene Stück wird zur Anprobe gerichtet, Änderungen werden markiert und eingearbeitet. Die Maßkonfektion arbeitet ebenfalls nach individuellen Körpermaßen, wird aber von einem Konfektionsbetrieb mit einer Anprobe gefertigt.
In Deutschland ist der Maßschneider ein zulassungsfreies Handwerk (Anlage B Abschnitt 1 Nr. 19 der Handwerksordnung). Wer einen solchen Betrieb beginnt, muss das der Handwerkskammer anzeigen (§ 18 Abs. 1 HwO); die für zulassungspflichtige Handwerke vorgeschriebene Eintragung in die Handwerksrolle nach Meisterprüfung (§ 1 Abs. 1, § 7 Abs. 1a HwO) ist nicht nötig.
Der Ausbildungsberuf Maßschneider/Maßschneiderin ist durch eine Verordnung vom 15. April 2004 geregelt. Die Ausbildung dauert drei Jahre und wird unter Berücksichtigung der Schwerpunkte Damen und Herren vermittelt, mit Großstücken wie Kleidern und Gesellschaftskleidung im einen, Sakkos und Anzügen im anderen Schwerpunkt.