Im Detail
Nach DIN ISO 5247-1 ist die Bezeichnung „Webstuhl“ einer von Hand getriebenen Webeinrichtung vorbehalten; umgangssprachlich und oft auch in der Fachliteratur heißt allerdings jede Webeinrichtung so, einschließlich der Webmaschinen. Zur Arbeit am Handwebstuhl gehören das Schären der Webkette, das Einrichten des Webstuhls und das Weben mit Hand- oder Schnellschützen; Bildgewebe entstehen an Hoch- oder Flachwebstühlen.
1785 konstruierte Edmond Cartwright mit dem „power loom“ die erste mechanisierte Webmaschine. Die bis dahin ausschließlich verwendeten Handwebstühle wurden danach besonders in den Industrieländern verhältnismäßig schnell durch Webmaschinen ersetzt.
In Deutschland wird das Handweben im Ausbildungsberuf Textilgestalter/Textilgestalterin im Handwerk in der Fachrichtung Weben erlernt; die Ausbildung dauert drei Jahre. Das zugehörige Gewerbe ist „Textilgestalter“, Nr. 20 der Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksordnung.