Im Detail
Nach der Definition des International Business Aviation Council (IBAC), die die ICAO wiedergibt, umfasst Business Aviation den Betrieb oder die Nutzung von Luftfahrzeugen durch Unternehmen zur Beförderung von Passagieren oder Gütern im Dienst ihrer Geschäftstätigkeit. Unterschieden werden vier Kategorien: gewerbliche Flüge, die nicht linienmäßig oder auf Abruf angeboten werden, nichtgewerblicher Werksverkehr von Unternehmen, der nichtgewerbliche Betrieb durch Privatpersonen als Eigentümer sowie das Teileigentum an Flugzeugen (Fractional Ownership). Geflogen wird überwiegend von Sekundärflughäfen aus.
Beim Aircraft Management betreut eine spezialisierte Firma das Flugzeug eines Eigentümers: Sie wartet es und stellt bei Bedarf die Besatzung. Als reine Managementfirma braucht sie kein Luftverkehrsbetreiberzeugnis (Air Operator Certificate, AOC); viele haben dennoch eines, weil sie auch Beförderungen anbieten, und dürfen das Flugzeug teils für Flüge mit Dritten nutzen.
Ein Fixed Base Operator (FBO) ist ein Unternehmen, das von einem Flughafen das Recht erhalten hat, dort Dienste wie Betankung, Hangar- und Abstellplätze, Wartung und Flugausbildung anzubieten; dazu kommen oft Aufenthaltsräume für Passagiere und Besatzungen. Der Begriff stammt aus den USA, wo nach dem Air Commerce Act von 1926 ortsfeste Luftfahrtbetriebe von umherziehenden Piloten unterschieden wurden; als internationaler Standard ist er nicht offiziell definiert.